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OVG Niedersachsen, 01.02.1999 - 1 L 3547/98 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Hannover - 4 A 1200/97
- OVG Niedersachsen, 01.02.1999 - 1 L 3547/98
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- OVG Niedersachsen, 31.07.1998 - 1 L 2696/98
Ernstliche Zweifel; Richtigkeit eines Urteils; Erfolgswahrscheinlichkeit; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.02.1999 - 1 L 3547/98
Es reicht mit anderen Worten nicht aus, dass sich einzelne Begründungselemente der angegriffenen Entscheidung als zweifelhaft herausstellen, solange nur dadurch das Entscheidungsergebnis nicht in diesem Sinne ernsthaft in Zweifel gezogen wird (vgl. Senatsbeschl. v. 31.7.1998 - 1 L 2696/98 - OVG Münster, Beschl. v. 2.9.1997 - 13 B 1612/97 -, NVwZ 1998, 759;… Kopp-Schenke, VwGO Komm., 11. Aufl., § 124 Rdnr. 7 m.w.N.). - OVG Nordrhein-Westfalen, 02.09.1997 - 13 B 1612/97
Ernstliche Zweifel ; Richtigkeit einer Entscheidung; Begründung der Entscheidung; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.02.1999 - 1 L 3547/98
Es reicht mit anderen Worten nicht aus, dass sich einzelne Begründungselemente der angegriffenen Entscheidung als zweifelhaft herausstellen, solange nur dadurch das Entscheidungsergebnis nicht in diesem Sinne ernsthaft in Zweifel gezogen wird (vgl. Senatsbeschl. v. 31.7.1998 - 1 L 2696/98 - OVG Münster, Beschl. v. 2.9.1997 - 13 B 1612/97 -, NVwZ 1998, 759;… Kopp-Schenke, VwGO Komm., 11. Aufl., § 124 Rdnr. 7 m.w.N.). - OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 13.06.1986 - 6 B 54/86
Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.02.1999 - 1 L 3547/98
Nach ständiger Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg (vgl. z.B. Beschl. v. 13.6.1986 - 6 B 54/86 -, BRS 46 Nr. 48) beurteilt sich das danach entscheidende Maß des dem Nachbarn Zumutbaren ganz maßgeblich nach den Umständen des konkreten Einzelfalls.
- VG Cottbus, 26.02.2020 - 3 L 317/19 Schließlich ist zu bedenken, dass bei einer Tiefgarage die weiteren Geräusche im Zusammenhang mit geparkten Autos - das Starten des Motors, Rangiervorgänge, Türschlagen, Gespräche vor dem Fahrzeug etc. - allenfalls geringfügig zu der Nachbarschaft durchdringen (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 1. Februar 1999 - 1 L 3547/98 -, juris, Rn. 7).